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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss 1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Governance-, Risk- und Compliance-Beratung (GRC). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. 1.2 Maßgeblich für Art, Umfang und Vergütung der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsvereinbarung und deren Anlagen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin. 1.3 Verträge kommen durch Annahme eines Angebots oder Bestätigung einer Beauftragung zustande, auch in Textform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. 1.4 Ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 60 Minuten dient ausschließlich der Bedarfsklärung und begründet keine kostenpflichtige Beauftragung. 2. Beratungsleistungen und Leistungsumfang 2.1 Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlich gebotener Sorgfalt. Beratungs- und Begleitungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Soweit ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 2.2 Prüfungsgegenstand, Risikofelder, Gesellschaften, Standorte, Rechtsräume und Betrachtungszeiträume werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Eine vollständige Prüfung sämtlicher Risiken oder rechtlicher Anforderungen ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Wesentliche Annahmen und Prüfungsgrenzen werden dokumentiert. 2.3 Die Beratung umfasst organisatorische und betriebswirtschaftliche GRC-Themen. Rechtliche Aspekte werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang behandelt. Eigenständige Rechts- und Steuerberatung sowie gerichtliche Vertretung sind nicht Vertragsbestandteil. Erforderliche Spezialprüfungen und die Einschaltung externer Fachleute werden mit dem Kunden abgestimmt. 2.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, vollständige Compliance, die Vermeidung sämtlicher Schäden oder eine erfolgreiche Zertifizierung werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt unberührt. 3. Mitwirkungspflichten des Kunden 5.1 Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und informiert über wesentliche Änderungen oder relevante Vorfälle. 5.2 Er gewährleistet, zur Weitergabe der bereitgestellten Daten berechtigt zu sein. Personenbezogene und vertrauliche Informationen werden nur im erforderlichen Umfang und über abgestimmte Übermittlungswege bereitgestellt. 5.3 Die Anbieterin darf Kundenangaben grundsätzlich zugrunde legen, soweit keine weitergehende Prüfung vereinbart oder fachlich geboten ist. Erkennbare Widersprüche und wesentliche Informationslücken werden geklärt. 5.4 Bei fehlender Mitwirkung weist die Anbieterin auf die Folgen hin und setzt eine angemessene Frist. Termine verschieben sich entsprechend der tatsächlichen Verzögerung. Zusätzliche Vergütung wird vorab vereinbart. 4. Änderungen des Leistungsumfangs Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Vergütung und Termine in Textform vereinbart. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen und keine automatische Preisanpassung. 5. Bereitstellung und Nutzung externer Software 5.1 Soweit vereinbart, stellt die Anbieterin Zugänge zu Software externer Hersteller oder Betreiber bereit. Produkt, Funktionen, Module, Nutzerzahl, Nutzungsdauer und technische Voraussetzungen ergeben sich aus der Softwareanlage. 5.2 Die Anbieterin bleibt für ihre vertraglich übernommenen Bereitstellungspflichten verantwortlich. Ein unmittelbarer Vertrag zwischen Kunde und Softwarebetreiber entsteht nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung. 5.3 Der Kunde erhält für die vereinbarte Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Die Weitergabe an unberechtigte Dritte, Weitervermietung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. 5.4 Ergänzende Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Softwarebetreibers gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss in konkret bezeichneter Fassung zugänglich gemacht und vereinbart wurden. 6. Kundendaten und Vertragsende 9.1 Die Rechte an eingebrachten Kundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den Berechtigten. Die Anbieterin darf diese nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang nutzen. 9.2 Datensicherung, Wiederherstellung, Exportformate und Aufbewahrung werden in der Softwareanlage geregelt. 9.3 Bei Vertragsende ermöglicht die Anbieterin den Export der Kundendaten und vereinbarten Ergebnisse. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Exportzeitraum 30 Kalendertage. Danach erfolgt eine rechtzeitig angekündigte Löschung unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten. 9.4 Weitergehende Migrationsleistungen oder individuelle Formatkonvertierungen werden gesondert vereinbart und vergütet. Softwarezugänge enden mit Ablauf der Nutzungsdauer; während des Exportzeitraums können sie vereinbarungsgemäß auf Exportfunktionen beschränkt werden. 7. Vertraulichkeit und Datenschutz 7.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, organisatorische und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung. Die Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort. 7.2 Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig öffentlich bekannte, bereits bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. 7.3 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Rollen werden anhand der tatsächlichen Verarbeitung bestimmt. Soweit erforderlich, wird vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. 7.4 Unterauftragsverarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen, Sicherheitsvorfälle, Kontrollrechte sowie Rückgabe und Löschung werden, soweit einschlägig, in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt. Drittlandübermittlungen erfolgen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Hostingstandort wird offengelegt. 7.5 Die Verwendung von Kundennamen, Logos oder Projektergebnissen als Referenz bedarf einer gesonderten Zustimmung. 8. Nutzungsrechte an Beratungsergebnissen 8.1 Der Kunde erhält an den für ihn erstellten und vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Dies umfasst interne Anpassungen und die erforderliche Weitergabe an Berater, Prüfer, Versicherer und Behörden unter Wahrung der Vertraulichkeit. 8.2 Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung oder Weitergabe als eigenständiges Beratungsprodukt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 8.3 Vorbestehende Methoden, Vorlagen und Werkzeuge verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Für Software gelten die gesondert vereinbarten Nutzungsrechte. 9. Haftung 9.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang übernommener Garantien. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. 9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Ziffer 14.1 nicht eingreift. 9.3 Die Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Zurechnung des Verschuldens eingesetzter Softwarebetreiber bleibt unberührt. 9.4 Ein Mitverschulden des Kunden wird gemäß § 254 BGB berücksichtigt. Unvollständige Kundenangaben oder nicht umgesetzte Empfehlungen führen nicht automatisch zum Haftungsausschluss. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 10.2 Änderungen und Ergänzungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt. 10.3 Für unwirksame oder nicht einbezogene Bestimmungen gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 306 BGB.